Wartung vun vollbiologischen Kleinkläranlagen
So wie jede moderne Heizungsanlage regelmäßig inspiziert werden muss, so ist auch eine vollbiologische Kleinkläranlage in bestimmten Zeitabständen zu warten. Nur dadurch bleibt schließlich auf Dauer gewährleistet, dass die Anlage einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer und damit vor allem unseres Trinkwassers leistet.
Die DIN 4261, Blatt 4 und länderspezifische Verordnungen schreiben deshalb den Anschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachbetrieb oder der Herstellerfirma vor. Dieser Wartungsvertrag umfasst die Überprüfung der maschinellen Anlagenteile, eine generelle Kontrolle des Betriebszustandes sowie die Funktionsprüfung aller Einzelteile der Anlage in regelmäßigen Abständen.
Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlage durch die Analyse einzelner Abwasserproben belegt. Und eine Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage gibt Ihnen als Betreiber die Sicherheit, dass nichts ungeklärt ins Erdreich versickern kann, Sie also auch nicht für Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden können.
Chemische und physikalische Untersuchungen:
Ablaufkontrolle inkl. Temperaturmessung vor Ort Kontrolle der absetzbaren Stoffe pH-Wert-Messung vor Ort Probenahme zur CSB- und BSB5- Wert -Bestimmung Geruchsprüfung Farbprüfung des Abwassers Sichttiefe
Die Ergebnisse all dieser Wartungsarbeiten werden von uns ins Wartungsprotokoll eingetragen und Ihnen als Betreiber der Anlage mitgeteilt.
Die Anzahl der Wartungen wird von der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises vorgeschrieben und bewegt sich normalerweise zwischen ein bis drei Wartungen im Kalenderjahr.
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